Brief der Plattform Christen und Muslime an Frau Bundesministerin Claudia Plakolm

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Sehr geehrte Frau Bundesministerin Plakolm,



seit 2006 setzt sich unsere Plattform für ein friedliches Miteinander von Christen und

Muslimen ein und fördert den Dialog sowie den Zusammenhalt in Österreich. In diesem

Zusammenhang wenden wir uns an Sie.

Wir, die Plattform Christen und Muslime, möchten mit diesem offenen Brief unsere Bedenken

gegen das geplante Kopftuchverbot bis zum Alter von 14 Jahren bei Ihnen vorbringen und

auf die tiefgreifenden negativen Auswirkungen hinweisen, die ein solches Vorhaben für

unsere Gesellschaft und für die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger haben könnte.



Zunächst geht es hier darum, Österreichs bewährten Weg eines institutionalisierten Dialogs

mit Kirchen und Religionsgesellschaften auf Basis des säkularen Kooperationsmodells nicht

zu verlassen. Angelegenheiten, die die innere Autonomie einer Religionsgesellschaft

betreffen – hier indem das Tragen eines religiös konnotierten Kleidungsstückes berührt wird

– werden in Österreich in guter Tradition nicht über die Köpfe der Betroffenen staatlicherseits

verfügt. Dies ist ein Standard, der unseres Erachtens nicht ausgehöhlt werden darf. Denn

hier würden sich alle Kirchen und Religionsgemeinschaften zu Recht gleichermaßen negativ

betroffen fühlen.



Des Weiteren möchten wir daran erinnern, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof

im Dezember 2020 ein Kopftuchverbot für unter 10-Jährige an Schulen als verfassungswidrig

erkannte. Die Entscheidung basierte auf dem Prinzip der Religionsfreiheit und des

Gleichheitsgrundsatzes. Entscheidend war auch die Klarstellung gegen paternalistische

Bevormundung: Es dürfe nicht eine einzige Deutung entgegen der Innensicht der

Trägerinnen selbst herausgegriffen werden, um ein Verbot zu rechtfertigen. Trotz dieser

eindeutigen Rechtslage und der vom Verfassungsgerichtshof dargelegten Begründungen

setzen Sie, Frau Ministerin, sich weiterhin über diese Entscheidung und die damit

einhergehende geforderte Vorgangsweise hinweg und fordern ein Verbot, das nach wie vor

dem Grundgesetz widerspricht.



Der Versuch, dieses Vorhaben nun mit dem „Kindeswohl“ zu begründen, ignoriert die

menschenrechtliche Dimension der Religionsfreiheit, wie sie in der Verfassung verankert ist.

Ein solches Gesetz würde nicht nur das Selbstbestimmungsrecht von Kindern und

Jugendlichen untergraben, sondern auch ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und

Religionsausübung, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind.



Darüber hinaus verstärkt ein solches Verbot bestehende Vorurteile und Diskriminierung

gegenüber Musliminnen. Eine politische Instrumentalisierung von Kindern und deren

Religion führt zu einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft und fördert Ressentiments,

anstatt die Integration zu stärken. Wie auch empirische Studien zeigen, werden muslimische

Schülerinnen und Schüler bereits jetzt häufig mit Diskriminierung konfrontiert, und ein Verbot

würde diese Problematik noch verschärfen.



Es ist bedauerlich, dass, anstatt den etablierten Konsens des Selbstbestimmungsrechts

aufzugreifen und zu unterstützen, wie er innermuslimisch und in Diskursen rund um das

notwendige Empowerment von Frauen und Mädchen vertreten wird, von Ihnen weiterhin

eine einseitige und diffamierende Sichtweise eingenommen wird, die Frauen in ihrer Religion

und ihrer Kleidung als unterdrückt darstellt. Derartige Vereinfachungen ignorieren die realen

Erfahrungen und Wünsche der betroffenen Mädchen und Frauen, die in den allermeisten

Fällen ihre Entscheidung für das Kopftuch als Ausdruck von Glauben und Identität

verstehen.



Ein Verbot würde nicht nur den rechtlichen Rahmen aushöhlen, sondern auch das Vertrauen

in den Rechtsstaat und die Achtung der Grundrechte gefährden. Die Bildungseinrichtungen,

die eine inklusive und respektvolle Erziehung bieten sollten, würden durch die Umsetzung

eines solchen Gesetzes erheblich belastet und in ihren pädagogischen Prinzipien

untergraben.



Wir appellieren daher dringend an Sie, Frau Ministerin, von der Verwirklichung dieses

Gesetzesvorhabens abzusehen und stattdessen in einen Dialog mit den betroffenen

Gruppen einzutreten. Österreich sollte eine Gesellschaft bleiben, die Vielfalt respektiert und

fördert, statt durch polarisierende Maßnahmen die Spaltung zu vertiefen.



Der soziale Frieden und das Vertrauen in den Rechtsstaat müssen gewahrt bleiben, und es

ist unsere Verantwortung, keine Politik zu betreiben, die die Rechte von Minderheiten auf

solch drastische Weise einschränkt.



Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Matthias Geist und Dipl. Ing. Tarafa Baghajati

Vorsitzende der Plattform Christen und Muslime

Kopie an:

Bundeskanzler Christian Stocker

Vizekanzler Andreas Babler

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger



Wien, am 28. August 2025